Kinderschutzkonzept SV Medewitz e. V.

 

Schützenverein Medewitz e.V.

Mitglied im Brandenburgischen Schützenbund e.V


        

                                                                                                     

Kinderschutzkonzept des SV Medewitz e. V.

 

 Konzept des SV Medewitz e. V. zur Sicherung des Kindeswohls bei der Durchführung des Vereinssports

1.  Einleitung  

Der Sport ist eine beliebte Freizeitaktivität von Kindern und Jugendlichen.

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Schießsport machmal entsteht, ist einerseits eine wichtige Voraussetzung für ein ganzheitliches und erfolgreiches Training, birgt aber auch Gefahren durch Gewaltausübung und sexualisierte Übergriffe.

Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene und Beobachter zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima im Verein zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene schützt.

2. Positionierung des Vorstands

Der Vorstand des Schützenverein Medewitz e. V. hat sich intensiv mit dem Thema Kinderschutz im Sport auseinandergesetzt und die unter Punkt 3. niedergelegte Erklärung beschlossen.

Ziel des Vorstands ist es, alle Vereinsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen für den Kinderschutz zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt und sexuellem Missbrauch ernst zu nehmen, diesen konsequent nach zu gehen und für den Verdachtsfall organisatorische Vorsorge getroffen zu haben. Dieses Konzept soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Zur Umsetzung dieser Ziele soll die Unterstützung von Landessport- und -Fachverbänden gesucht werden.

Da die Förderung des Schießsports für minderjährige Mädchen und Jungen satzungsmäßiger Zweck des Vereins ist und damit den Kern seiner Aktivitäten darstellt, müssen sich alle Verantwortlichen durchgehend diesen Herausforderungen stellen und die unter Punkt 4. dargestellten Maßnahmen konsequent umsetzen.

3. Erklärung des Vorstands des Schützenverein Medewitz e. V. zum Kinder-

und Jugendschutz

Der Schützenverein Medewitz e. V. übernimmt Verantwortung für die satzungsmäßige Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Alle Verantwortlichen und Beauftragten des Vereins sind sich ihrer hohen Verantwortung bewusst: Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz!

Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gilt für alle unmittelbar mit dem Training befassten Beauftragten als obligatorisch.

Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist vor allem von Respekt und Höflichkeit geprägt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Der Vorstand bestimmt eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Eltern und Beauftragte – und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen.

4. Maßnahmen des Vorstands

• Anerkennung der Kinderschutzvorgaben übergeordneter Verbände und deren Anwendung

• Abforderung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Trainern/-innen,

Übungsleitern/-innen und weiteren Personen, die im Auftrag des Vereins aktiv mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten

• Verpflichtung aller Funktionsträger des Vereins auf den Ehrenkodex des DOSB

• Bestimmung von Vertrauenspersonen für den Kinderschutz im Verein

• Sicherstellung der Berücksichtigung aller Aspekte zur Achtung der Persönlichkeit und der Würde von anvertrauten Kindern, eines respektvollen Umgangs sowie Wahrung der gebotenen Distanz im Rahmen der Trainingsplanung, Trainingsdurchführung, Wettkampfteilnahmen und Trainingslager

Hierbei trägt der Vorstand dafür Sorge, dass sich kein Beauftragter des Vereins (z. B. Trainer, Betreuer, Vorstandsmitglieder) im Zuge der vereinsbezogenen Trainings und Wettkampfteilnahmen allein mit Kindern in der Trainings-/Wettkampfstätte aufhält.

• Ermöglichung der Teilnahme an Schulungen zum Kinderschutz

• Verankerung des Kinderschutzes im Regelwerk des Vereins und Darlegung eines Beschwerdemanagements  

5. Grundlagen der Erkennung von Kindeswohlgefährdung

Das Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen sind:

• körperliche und seelische Vernachlässigung,

• emotionale und seelische Misshandlung,

• körperliche Misshandlung,

• sexuelle Gewalt.

Im Allgemeinen gibt es folgende mögliche Anhaltspunkte und Symptome:

• Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild des Kindes: wiederholte Zeichen

von Verletzungen ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene, ungepflegte Kleidung; • Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes: wiederholte Gewalttätigkeit, unkoordinierte Handlungen (durch Drogen, Alkohol oder Medikamente), apathisches und verängstigtes Verhalten, häufiges Schulschwänzen;

Verhalten der Erziehungspersonen: für das Lebensalter ungenügende Beaufsichtigung des Kindes, Gewalt zwischen Erziehungspersonen, Gewalt gegen das Kind, Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornografischen Medien, Verweigerung der Krankenhausbehandlung, Isolierung des Kindes;

Verhalten der Betreuungsperson: kein ausreichender Respekt vor der Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen, auffällige Formen der Hilfestellungen die unangenehm sind, keine Absprachen über die Art des Körperkontakts, private Einladungen und Unternehmungen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen.

6. Bedingungen für einen gelungenen Kinderschutz im Sport

Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierter Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden!

o Klare Haltung § Offenheit gegenüber diesem Thema

§ Ehrlichkeit, wenn es um einen Fall im Verein geht

§ Wachsamkeit

o Ruhe bewahren – überhastetes Eingreifen schadet!

o Beachtung der Handlungsschritte im Verdachtsfall

o Konsequentes Eingreifen bei bestätigtem Verdacht und in Notfällen

o Ausreichende Information und Belehrung von Funktionären, Trainern/-innen und Übungsleitern/-innen

o Prävention durch bedarfsweise Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, ggf. in Kooperation mit Fachkräften

o Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten

o Nutzung der Beratungs- und Hilfeangebote im Bedarfsfall

7. Persönliche Eignung

Der Vorstand des SV Medewitz e. V. trägt Sorge dafür, dass nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die neben der erforderlichen fachlich-pädagogischen auch über die persönliche Eignung verfügen.

Personen, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder mit diesen regelmäßig in sonstiger Weise Kontakt haben, dürfen nicht eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen

• Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht,

• Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,

• der Misshandlung von Schutzbefohlenen oder verurteilt worden sind (§ 72a KJHG). Der Erlangung diesbezüglicher Informationen dient die Abforderung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.

8. Informationen und Hilfeangebote

Literatur

Ø Handreichung „Kinderschutz im Sport“, Brandenburgische Sportjugend, 2. Auflage 2014 (erhältlich beim Vorsitzenden)

Ø Handlungsleitfaden „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“, Deutsche Sportjugend, 2013 (erhältlich beim Vorsitzenden)

Ø Orientierungshilfe für rechtliche Fragen „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“, Deutsche Sportjugend, 2. Auflage 2013

Internet

Ø BMFSFJ.de: Das Kinderschutzgesetz

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/bundeskinderschutzgesetz/das-bundeskinderschutzgesetz/86268

9. Vertrauenspersonen für Kinderschutz im Verein

Zu Vertrauenspersonen für Kinderschutz hat der Vorstand bestellt:

Ramona Niemann

Der Ansprechpartner kann im Bedarfsfall kontaktiert werden. Sie berät und hilft in allen Belangen des Kinderschutzes unter Wahrung des Vertrauensschutzes.


Der Vorstand des SV Medewitz e. V.